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LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 2 R 100/12 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.05.2012 - L 2 R 100/12 (https://dejure.org/2012,124067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - L 2 R 100/12 (https://dejure.org/2012,124067)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 23.01.2012 - S 12 KN 41/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 2 R 100/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 2 R 100/12
Die vorliegend zu beurteilenden Hinterbliebenenrentenansprüche der Klägerin unterfallen allerdings ohnehin nicht dem Schutz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; sie stellen vielmehr vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistungen dar, zumal sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt werden; sie dienen der Sicherung der Familienangehörigen im Rahmen des dem Sozialversicherungssystem eigenen Gedankens des sozialen Ausgleichs (BVerfG, B.v. 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - E 97, 271). - BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 2 R 100/12
Mit der Regelung des § 93 SGB VI wird in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein Doppelbezug von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung ([Teil ]Ersatz des vor dem Arbeitsunfall bezogenen Arbeitslohns bzw. im vorliegenden Zusammenhang [Teil ]Ersatz für den zu Lebzeiten des Versicherten gewährten Unterhalt bzw. den jedenfalls in Betracht kommenden Unterhaltsanspruch) vermieden (…vgl etwa BVerfG, B.v. 19. Juli 1984 - 1 BvR 1614/83 -;…">1278%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1278 RVO Nr. 11 und BSG, U.v. 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 13). - BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2012 - L 2 R 100/12
Mit der Regelung des § 93 SGB VI wird in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein Doppelbezug von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung ([Teil ]Ersatz des vor dem Arbeitsunfall bezogenen Arbeitslohns bzw. im vorliegenden Zusammenhang [Teil ]Ersatz für den zu Lebzeiten des Versicherten gewährten Unterhalt bzw. den jedenfalls in Betracht kommenden Unterhaltsanspruch) vermieden (vgl etwa BVerfG, B.v. 19. Juli 1984 - 1 BvR 1614/83 -…">1278%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1278 RVO Nr. 11 und BSG, U.v. 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 13).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 34/10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Prozessakten des ersten und zweiten Rechtszuges und auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten und auf den Inhalt der beigezogenen Prozessakten S 12 KN 41/07 (SG) und L 2 R 100/12 (LSG Niedersachsen-Bremen) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 23/10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Prozessakten des ersten und zweiten Rechtzuges, auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Berufungsbeklagten (Band I - IV) und auf den Inhalt der beigezogenen Prozessakte S 12 KN 41/07 (SG Hannover) / L 2 R 100/12 (LSG Niedersachsen-Bremen) Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.